Der Bundestag hat aufgrund der Corona -Krise einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld angenommen. Die dort erlassenen Regelungen sind zunächst befristet bis Ende 2021.

Aktuelle Änderungen aus Anlass der Corona -Krise

Auf folgende Änderungen möchten wir besonders hinweisen:

  1. Um überhaupt Kurzarbeitergeld beantragen zu können mussten bisher 30 % der Belegschaft von Arbeitszeitreduzierungen betroffen sein. Dieses Quorum wird nunmehr auf 10 % herabgesenkt.
  2. Bisher war es erforderlich, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen vorlagen, diese zunächst zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden mussten. Hier sehen die neuen Regelungen nunmehr vor, dass auf den Einsatz von negativen Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit ganz oder teilweise verzichtet werden kann.
  3. Auch Leiharbeitnehmern steht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu.
  1. Die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge werden in vollem Umfang von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Rückwirkende Regelung

Die vorgenannten neuen Regeln für das Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend bereits ab dem 01. März, sodass schon jetzt die Möglichkeit besteht, die Kurzarbeit nach den neuen Regelungen zu beantragen.

Änderungen bei der Insolvenzantragspflicht

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Regelungen zur Insolvenzantragspflicht für den Fall, dass der Insolvenzgrund auf Folgen der Corona-Pandemie beruht, angepasst wurden. Die normalerweise geltende 3-Wochen-Frist zur Insolvenzantragstellung wird insoweit ausgesetzt.

Aktuelle Links zur Corona -Krise

Wir haben für Sie einige wichtige Internetseiten zusammen gefasst, auf denen Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand der Corona -Krise informieren können.

Aktuelle Informationen des Robert-Koch-Instituts finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

Informationen des Deutschen Bundestages zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw11-de-ausbildungsfoerderung-686436

Informationen und Anträge zum Kurzarbeitergeld finden Sie bei der Agentur für Arbeit unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Auch das Bundesgesundheitsministerium informiert tagesaktuell unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Auch wir haben aktuelle Informationen zur Corona -Krise zusammengefasst:
https://www.raekuempers.de/corona/

 

Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit gerne auch an uns wenden:

Kümpers & Partner Rechtsanwälte mbB

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www.raekuempers.de