Aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona -Pandemie hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses sieht erhebliche Änderungen vor, die die Wirtschaft  entlasten und die Handlungsfähigkeit aller Unternehmen gewährleisten sollen. Auch hat es einige nennenswerte Änderungen im Bereich des Insolvenzrechtes gegeben. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

1. Online Haupt- und Gesellschafterversammlung

Im Aktienrecht bestand bisher eine Präsenzpflicht hinsichtlich der Beschlussfassung auf Hauptversammlungen. Es gab allerdings schon bisher die Möglichkeit, dass einzelne Aktionäre mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel an einer Hauptversammlung mitwirken konnten, sofern dies in der zugrunde liegenden Satzung der Gesellschaft zugelassen war. Nunmehr sieht das neue Gesetz vor, dass gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Entscheidung über die Teilnahmemöglichkeit von Aktionären im Wege elektronischer Kommunikation festlegen kann. Gleiches gilt hinsichtlich einer elektronischen Stimmabgabe sowie im Hinblick auf eine Teilnahme im Rahmen einer Videokonferenz. Eine entsprechende Regelung in der Satzung ist derzeit nicht mehr erforderlich.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber des Weiteren ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, eine Online-Hauptversammlung durchführen zu können, ohne jegliche physische Präsenz von Aktionären oder Vorstandsmitgliedern. Voraussetzung hierfür ist, dass die gesamte Hauptversammlung durch eine Bild- und Tonübertragung verfolgt werden kann. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Stimmrechtsausübung und Fragemöglichkeit aller Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden kann.

Auch für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gibt es nunmehr Erleichterungen. Das Umlaufverfahren, wonach Gesellschafterbeschlüsse ohne Präsenz-Gesellschafterversammlung durchgeführt werden können, bestand schon jetzt. Neu ist, dass für die Durchführung des Umlaufverfahrens nunmehr nicht – wie bisher – das Einverständnis sämtlicher Gesellschafter vorliegen muss.

2. Insolvenzrechtliche Änderungen aufgrund der Corona -Pandemie

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Corona-Pandemie bei zahlreichen Unternehmen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen wird, weshalb beispielsweise die Insolvenzantragspflicht für notleidende Unternehmen ausgesetzt wurde. Nach bisherigem Recht mussten Geschäftsführer bei einer drohenden Insolvenz innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife einen entsprechenden Insolvenzantrag stellen. Wurde dies unterlassen, konnte dies zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsleitung führen.

Sofern dem notleidenden Unternehmen der Nachweis gelingt, dass die Insolvenzreife gerade auf der Corona-Pandemie beruht, so gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Auch sieht das Gesetz eine Vermutungsregelung vor, wonach der Aufschub dann gilt, sofern das betroffene Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 nicht zahlungsunfähig war. Die Aussetzung gilt zunächst bis zum 30.09.2020.

3. Änderung im Umwandlungsrecht

Abweichend von § 17 Abs. 2 S. 4 UmwG genügt es für die Zulässigkeit der Eintragung einer Umwandlung, wenn die Schlussbilanz auf einen höchstens zwölf Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist. Bisher belief sich dieser rückwirkende Zeitraum auf acht Monate.

4. Aktuelle Links zur Corona -Krise

Wir haben für Sie einige wichtige Internetseiten zusammen gefasst, auf denen Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand der Corona -Krise informieren können.

Aktuelle Informationen des Robert-Koch-Instituts finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

Informationen des Deutschen Bundestages zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw11-de-ausbildungsfoerderung-686436

Informationen und Anträge zum Kurzarbeitergeld finden Sie bei der Agentur für Arbeit unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Auch das Bundesgesundheitsministerium informiert tagesaktuell unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Auch wir haben aktuelle Informationen zur Corona -Krise zusammengefasst:
https://www.raekuempers.de/corona/

 

Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit gerne auch an uns wenden:

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www.raekuempers.de