BVerfG: Hohe Zinsen sind verfassungswidrig

Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2021, Az. 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Die von Finanzämtern erhobenen Zinsen von sechs Prozent jährlich bei verspäteter Steuerzahlung seien realitätsfern und verfassungswidrig. Das Urteil finden [...]

23.08.2021|

FG Münster: Zinsen bleiben bei 6%

Steuerzinsen in Höhe von 6% bestätigt Das Finanzgericht (FG) Münster (Link zum FG Münster) hat mit Urteil vom 17.08.2017 entschieden, dass der geltende Zinssatz von 6% Zinsen für verspätete Steuerzahlungen auch in der sog. Niedrigzinsphase zulässig sei (Az. 10 K 2472/16). Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar aus NRW geklagt. Die Klage richtete sich gegen mehrere [...]

05.09.2017|