BAG: Arbeitszeugnis ist kein Schulzeugnis

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 27.04.2021 (Az.: 9 AZR 262/20) entschieden, dass der Arbeitgeber den Arbeitszeugnis -Anspruch seines (ehemaligen) Arbeitnehmers nicht dadurch erfüllt, dass er die Beurteilung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers – ähnlich einem Schulzeugnis – in tabellarischer Form vornimmt. Die Erfurter Richter sind der Ansicht, dass die Leistung nur in [...]