Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen

Das Finanzgericht Münster hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen (FG Münster, Gerichtsbescheid vom 23.03.2022, Az.: 5 K 2093/20). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin betrieb einen Kiosk. Durch strafrechtliche Ermittlungen des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung bei einer Lieferantin des [...]