BVerfG: Hohe Zinsen sind verfassungswidrig

Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2021, Az. 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Die von Finanzämtern erhobenen Zinsen von sechs Prozent jährlich bei verspäteter Steuerzahlung seien realitätsfern und verfassungswidrig. Das Urteil finden [...]