Corona-Quarantäne im Urlaub: Nichtanrechnung nur mit ärztlicher AU

Muss ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs in Corona-Quarantäne, ist, wenn die Quarantäne nicht auf den Urlaub angerechnet werden soll, eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) notwendig. Der behördliche Bescheid des Gesundheitsamts, mit dem die Quarantäne angeordnet wurde, genügt nicht, um den Urlaub vom Arbeitgeber zurückerstattet zu bekommen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf am 15.10.2021 [...]