BFH-Urteil zum Oktoberfest

In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesfinanzhof (Link zum BFH) passend zum morgen beginnenden Oktoberfest mit der Umsatzsteuer beim Brezn-Verkauf beschäftigt.  Nach Auffassung der Richter vom Bundesfinanzhof in München (!) unterliegt der Verkauf von Brezn lediglich dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Damit widersprach der BFH deutlich dem beklagten Finanzamt und auch dem zuständigen Finanzgericht. [...]