Neue Meldepflichten zum Transparenzregister

Im Transparenzregister werden die Angaben zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften hinterlegt. Rechtsgrundlage hierfür ist das Geldwäschegesetz (GwG). Hiernach sollen für jedes Unternehmen die dahinterstehenden natürlichen Personen, die den maßgeblichen wirtschaftlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, ermittelt und veröffentlicht werden. Transparenzregister als Vollregister Mit den neuen Meldepflichten wird das Transparenzregister nunmehr als „Vollregister“ geführt. [...]

08.12.2021|

Das neue Transparenzregister – Meldepflichten beachten!

Ab dem 1. Oktober 2017 unterliegen aufgrund des neu geschaffenen Transparenzregisters alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften, mit Ausnahme von BGB-Gesellschaften (z.B. GbR), den bußgeldbewehrten Meldepflichten nach § 20 Geldwäschegesetz (GwG). Das Transparenzregister finden Sie unter www.transparenzregister.de. Gegenüber dem Transparenzregister müssen Angaben zu den natürlichen Personen gemacht werden, die als wirtschaftlich Berechtigte [...]

29.09.2017|