EuGH: Leiharbeiter und „Equal Pay“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeiter im Vergleich zum fest angestellten Stammpersonal ein geringeres Arbeitsentgelt vorsieht, muss diese ungleiche Bezahlung auf andere Weise ausgleichen und sog. Ausgleichsvorteile schaffen (EuGH, Urteil v. 15.12.2022, Az. C-311/21). Leiharbeitnehmer erhält ein Drittel weniger Lohn Der Entscheidung des EuGH liegt ein Arbeitsrechtsstreit aus Deutschland [...]