Keine Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

Mit einem aktuellen Urteil vom 12.03.2020 (Az. V R 5/17) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass gemeinnützigen Körperschaften die Gemeinnützigkeit entzogen werden kann, wenn sie ihren Geschäftsführern ein unverhältnismäßig hohes Gehalt zahlen. Der Bundesfinanzhof geht dann davon aus, dass eine sogenannte Mittelfehlverwendung vorliegt, die den Entzug der Gemeinnützigkeit rechtfertigt. Gefährdung der Gemeinnützigkeit Im zugrunde liegenden [...]