Das „Rotzlappen-Urteil“ des ArbG Köln

Mit Urteil vom 17.06.2021 hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln entschieden: Einem Arbeitnehmer kann – nach erfolgter Abmahnung – das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn die Kündigung aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes ausgesprochen wird (ArbG Köln, Urteil vom 17.06.2021, Az. 12 Ca 450/21). Der Rotzlappen - Fall Das Gericht hatte dabei über den folgenden Sachverhalt [...]