FG Münster: Frühstück ist nicht gleich Frühstück

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 31.05.2017 (Az. 11 K 4108/14) entschieden, dass zu einem Frühstück neben Brötchen und Heißgetränken auch in jedem Fall ein Aufstrich gehört. Zugrunde lag ein Sachverhalt, wonach ein Softwareunternehmen seinen Mitarbeitern, Kunden und Besuchern jeden Tag etwa 150 Brötchen zur Verfügung gestellt hat. Im Einzelnen handelte es sich um [...]