Kosten eines Jagdscheins sind keine Werbungskosten
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 20.12.2018 (Az.: 5 K 2031/18 E) entschieden, dass die Kosten für eine Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheins keine Werbungskosten einer angestellten Landschaftsökologin darstellen. Die Landschaftsökologin hatte die Kosten für den Erwerb eines Jagdscheines in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) angesetzt und dies [...]