BGH: Mieterrechte bei fehlender Betriebskostenabrechnung

Wenn ein Mieter vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen auf Betriebskosten zahlt, ist der Vermieter zur jährlichen Abrechnung über die Vorauszahlungen spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums verpflichtet, § 556 Abs. 2 BGB. Keine Betriebskosten -Abrechnung durch Vermieter Welche Rechte dem Mieter zustehen, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht oder nicht fristgemäß erteilt, [...]