FG: Kein Anspruch auf persönliche Anwesenheit in Schlussbesprechung

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei einer Schlussbesprechung im Anschluss an eine Betriebsprüfung die persönliche Anwesenheit der Beteiligten gemäß § 201 AO nicht erforderlich ist (FG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2020 – 3 V 1087/20). Im zugrunde liegenden Sachverhalt wurde bei der Antragstellerin eine Betriebsprüfung durchgeführt. Gemäß § 201 Abs. 1 AO ist sodann eine [...]