EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte beim Urlaubsanspruch

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 06.11.2018 (Az. C-619/16 und C-684/16) entschieden, dass ein Arbeitnehmer seine Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verliert, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Die europäischen Richter führten aus, dass ein Verfall nur dann eintrete, wenn der Arbeitgeber nachweisen könne, dass er seine Angestellten angemessen aufgeklärt und in [...]