Am 28.04.2020 ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Mit der neuen StVO müssen sich Autofahrer nun auf deutlich schärfere Verkehrsregeln einstellen. Damit Sie bei den teils erheblichen Änderungen nicht den Überblick verlieren und stets sicher zuhause ankommen, haben wir die wichtigsten Neuerungen in einer kurzen Übersicht für Sie zusammengefasst:

Tempoverstoß

Wer innerorts mit 21 bis 25 km/h über dem Geschwindigkeitslimit erwischt wird, dem droht ab dem 28.04.2020 ein einmonatiges Fahrverbot. Wer außerorts mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs ist, muss ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Rettungsgasse

Wer durch eine Rettungsgasse fährt oder sich an ein Einsatzfahrzeug dranhängt, dem droht, neben Bußgeld und Punkten in Flensburg, ein einmonatiges Fahrverbot.

Halten in zweiter Reihe

Halten in der zweiten Reihe kostet zukünftig 55 Euro. Bei einer Behinderung werden sogar 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Bislang kostete das Halten in zweiter Reihe 15 Euro und das Parken 20 Euro.

Parken auf Geh- und Radwegen/ Halten auf dem Schutzstreifen

Wie beim Halten in der zweiten Reihe gilt für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf dem Schutzstreifen ein Bußgeld von 55 Euro. Bei Behinderung werden wiederum 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Überholen von Radfahrern

Außerorts müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern auf der Fahrbahn nun einen Mindestabstand von zwei Metern wahren. Innerorts ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter vorgeschrieben.

Abbiegen von LKW

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, in erster Linie also Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Abstand beim Parken vor Kreuzungen

Sollte neben der Fahrbahn in Fahrtrichtung rechts ein baulich angelegter Radweg verlaufen, müssen Sie beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen zukünftig einen Mindestabstand von acht Metern einhalten. Bei Straßen ohne Radweg gilt weiterhin ein Mindestabstand von fünf Metern.

 Blitzer-Apps

Die Verwendung von Blitzer-Apps/ Radarwarnern, wie etwa auf Smartphones und Navigationsgeräten, ist verboten. Ein Verstoß kostet 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Grünpfeilschild

Die bestehende Grünpfeilregelung wird erweitert. Das Blechschild an Ampeln wird auch für Fahrradfahrer gelten, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich ist ein eigenes Grünpfeilschild nur für Fahrradfahrer geplant.

Überholverbot von Zweirädern

Mit der neuen StVO gibt es auch ein neues Verkehrsschild, das explizit das Überholen von Zweirädern verbietet. Das Schild soll vor allem an engen Stellen Verwendung finden.

Carsharing

Das Parken für Carsharing-Fahrzeuge soll erleichtert werden. Entsprechende Parkplätze können in Zukunft durch ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken gekennzeichnet werden. In den Fahrzeugen ist dann ein Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge sichtbar auszulegen. Die Regelung bleibt allerdings professionellen Anbietern vorbehalten, sodass Privatleute, die sich ein Auto teilen, von der Regelung nicht profitieren.

Fahrradzonen

Zukünftig können durch die Kommunen Fahrradzonen eingerichtet werden, in der nur Radfahrer erlaubt sind. Durch das Aufstellen eines Zusatzschildes, kann die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrsteilnehmer 30 km/h.

Alle Infos des Verkehrsministeriums finden Sie hier.

 

Wir hoffen, Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen verschafft zu haben und wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt!

Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit gerne auch an uns wenden:

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