Auch für das Jahr 2019 war der Gesetzgeber wieder sehr fleißig, so dass es zu zahlreichen Änderungen gekommen ist, die ab dem 01.01.2019 nunmehr gelten. Wir haben Ihnen einige dieser Neuheiten zusammengefasst:

Recht auf Brückenteilzeit

Durch das neue Brückenteilzeitgesetz haben Beschäftigte die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahren in Teilzeit zu arbeiten und danach wieder in Vollzeit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Unternehmen arbeitet und der Betrieb mindestens 45 Mitarbeiter hat.

Neuheiten im Familienrecht

Zum 01.07.2019 wird das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern 204,00 €, für das dritte Kind 210,00 € und für jedes weitere Kind 235,00 € im Monat vom Staat. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag ab dem 01.01.2019 auf 2.490,00 € und bei zusammenveranlagten Eltern auf 4.980,00 € erhöht. Auch findet eine Erhöhung des Mindestunterhaltes für Kinder statt. Ab dem 01.01.2019 wird der Mindestunterhalt für Kinder bis sieben Jahre auf 354,00 €, bei sieben- bis zwölfjährigen Kindern auf 406,00 € und bei 13- bis 18-Jährigen auf 476,00 € erhöht.

Frist zur Abgabe der Steuererklärung

Ab 2019 können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben. Gleichzeitig sind die Verspätungszuschläge verschärft worden. Diese fallen automatisch an, sofern die o. g. Frist nicht eingehalten wird.

Erhöhung des Mindestlohnes

Der Mindestlohn wird von derzeit 8,84 € pro Stunde auf 9,19 € erhöht.

Mieterschutz

Sofern Vermieter eine Wohnung modernisieren, dürfen sie seit dem Jahreswechsel die Jahresmiete nur noch um 8 % der Modernisierungskosten erhöhen. Bisher belief sich die Grenze auf 11 %.

Verschärfte Haftung für elektronische Marktplätze

Eine erhebliche Haftungsverschärfung trifft die Betreiber sogenannter Internet-Marktplätze, wie beispielsweise Amazon oder eBay. Die Betreiber sind seit dem 01.01.2019 verpflichtet, bestimmte steuerliche Daten von den dort aktiven Verkäufern zu erfassen. Auch haften sie ggf. für nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer.

Verpackungsgesetz

Eine wichtige Änderung betrifft den Onlinehandel. Durch das seit dem 01.01. geltende Verpackungsgesetz wird die bisher gültige Verpackungsverordnung abgelöst. Danach muss derjenige Händler, der verpackte Waren verkauft, dafür sorgen, dass eine korrekte Entsorgung stattfindet. Dafür muss jeder betroffene Händler sich bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ anmelden und eine entsprechende Registrierungsnummer beantragen. Auch muss eine Beteiligung an einem oder mehreren dualen Systemen erfolgen.

Die o. g. Punkte sollen nur einen kleinen Überblick über verschiedene rechtliche Neuheiten geben. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Team bei allen Fragen zur Verfügung.