Dass der Datenschutz derzeit in aller Munde ist, musste nun auch Facebook erfahren. Das deutsche Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, weiterhin die Nutzerdaten von verschiedenen Diensten zusammenzuführen, ohne dass die Mitglieder diesbezüglich explizit zugestimmt haben.

Zustimmung erforderlich

Der Entscheidung zugrunde liegen langjährige Ermittlungen durch das Bundeskartellamt. Diese Untersuchungen haben erkennen lassen, dass Facebook die Daten der eigenen Internetseite www.facebook.com mit anderen Diensten, wie beispielsweise WhatsApp oder Internetseiten mit einem integrierten Plugin sammelt und zusammenführt. Das Bundeskartellamt hat ausführlich ausgeführt, dass die marktbeherrschende Stellung von Facebook ausgenutzt werde, um Daten auch ohne die entsprechende Zustimmung des Betroffenen zu sammeln. Hier wird ausdrücklich Bezug genommen auf die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Danach sei eine Rechtfertigung für das Sammeln der Daten durch Facebook nicht erkennbar.

Facebook muss Änderungen vornehmen

Das Bundeskartellamt hat Facebook nunmehr aufgefordert, innerhalb der nächsten 4 Monate ein Konzept vorzulegen, wie die entsprechenden Einwilligungen eingeholt werden können oder eine Änderung des Geschäftsmodells umgesetzt werden kann. Facebook selbst hat angekündigt, die Entscheidung des Bundeskartellamtes nicht zu akzeptieren und entsprechende Rechtsmittel einzulegen.

Es bleibt insoweit abzuwarten, wie sich dieses Verfahren weiterentwickelt. Wir halten Sie diesbezüglich selbstverständlich auf dem Laufenden. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Datenschutz oder zur Datenschutz-Grundverordnung (Link zur DSGVO) haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.