Datenschutzauskunft Zentrale

Im Augenblick erhalten viele Unternehmen ein Fax der sog. „Datenschutzauskunft -Zentrale“. Das Schreiben sieht sehr offiziell aus und enthält die Aufforderung, entsprechend der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eine Auskunft über Betriebsdaten an die Zentrale zu verschicken.

Bitte senden Sie auf keinen Fall das Formular zurück an die Datenschutzauskunft-Zentrale!

Das Kleingedruckte

Ein Blick in das Kleingedruckte offenbart nämlich folgendes:

„Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt: EUR 498. Die Berechnung erfolgt jährlich..”

Mit anderen Worten: Dieses Schreiben ist ein Versuch, auf der Welle der neuen Datenschutzregeln auf unrechtmäßige Art und Weise Geld zu machen.

Empfehlung zur Datenschutz – Zentrale

Sie können das Anschreiben vollständig ignorieren und dem Papiermüll zuführen. Es gibt keine Pflicht gegenüber der Datenschutzauskunft-Zentrale irgendwelche Betriebsdaten zu offenbaren.

Gerne steht Ihnen unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten bei allen Fragen des Datenschutzes gerne zur Verfügung.