Der Bundesrat hat nunmehr den neuen Bußgeldkatalog beschlossen. Temposünder, Falschparker sowie Kraftfahrer, die unrechtmäßig eine Rettungsgasse benutzen, müssen in Zukunft mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen, wobei die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen unverändert bleiben.

Noch ist das Gesetz allerdings nicht in Kraft getreten. Hierfür ist zunächst die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt notwendig. Dementsprechend dürfte es wahrscheinlich noch bis zu drei Wochen dauern, bis der neue Bußgeldkatalog Geltung erlangt und dann auch in der Praxis angewandt wird. Voraussichtlich wird es Ende Oktober oder Anfang November so weit sein. Bis dahin gelten also noch die aktuellen Bußgelder. Hier informieren wir Sie bereits jetzt über die wichtigsten Änderungen:

Tempoverstöße im neuen Bußgeldkatalog

Bei Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen ab 16 bis zu 20 km/h wurden die Bußgelder außerorts wie auch innerorts verdoppelt. Innerorts steigen sie von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Für Fahrer, die ganz besonders schnell unterwegs sind, kann es daher richtig teuer werden. Bei einem innerörtlich Tempoverstoß von bspw. 41 km/h werden in Zukunft 400,00 € fällig. Bislang waren es für denselben Verstoß 200,00 €.

Einen Punkt in Flensburg müssen Sie nach wie vor erst ab einer Überschreitung von 21 km/h befürchten. Schon jetzt droht Autofahrern, bei 31 km/h zu viel innerorts und 41 km/h außerorts oder wenn sie wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell sind, ein Fahrverbot.

Falsches Parken

Auch hier müssen Sie bei einem zukünftigen Verstoß tiefer in die Tasche greifen.

Wer sein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt nach dem neuen Katalog 25,00 € statt aktuell 15,00 €. Beim Parken von länger als einer Stunde und gleichzeitiger Behinderung belaufen sich die Kosten künftig auf 50,00 € anstatt auf 35,00 €. Wer unberechtigterweise einen Schwerbehindertenparkplatz in Anspruch nimmt, muss nunmehr 55,00 € statt 35,00 € zahlen.

Sollten Sie in Zukunft eine Feuerwehrzufahrt zuparken und dabei Rettungsfahrzeuge behindern, wird ein Bußgeld von 100,00 € fällig. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Auch das Parken und Halten in zweiter Reihe wird kostspieliger. Hier beträgt das Verwarngeld nunmehr 55,00 €. Sollte es bei dem Falschparken darüber hinaus zu einer Behinderung von Radfahrern kommen, werden sogar 80,00 € und ein Punkt in Flensburg fällig.

Neu ist das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz, der für E-Autos und Car-Sharing-Fahrzeuge vorgesehen ist. Hierfür zahlen Sie 55,00 €.

Gefährdung von Fußgängern

Insbesondere sollen durch den neuen Bußgeldkatalog Radfahrer als auch Fußgänger noch mehr geschützt werden, was schon die oben genannte Neuregelung zum Park- und Halteverbot deutlich macht. Sollten Sie also bspw. beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen, sodass Fußgänger oder Radfahrer bei dem Abbiegevorgang gefährdet werden, zahlen sie in Zukunft 140,00 € anstatt 70,00 €. Daneben gibt es einen Punkt in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot. Für Lkw gilt hier im Übrigen neuerdings, dass diese innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 70,00 € geahndet.

Auch das verbotene Befahren von Geh- oder Radwegen wird spürbar teurer. Hier ist im Falle eines Verstoßes ein Bußgeld von 100,00 € anstatt den bisherigen 25,00 € zu zahlen.

Rettungsgasse im neuen Bußgeldkatalog

Bereits nach dem aktuellen Bußgeldkatalog drohen Ihnen 200,00 € und zwei Punkte in Flensburg, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden. Mit dem neuen Katalog kommt bei einem solchen Vergehen künftig auch noch ein 1-monatiges Fahrverbot hinzu.

Sollte die Rettungsgasse widerrechtlich befahren werden, werden – neben den zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot – mindestens 240,00 € fällig.

In beiden der zuvor genannten Fälle kann das Bußgeld auf 320,00 € ansteigen, wenn dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden.